JuSchG Jugendschutzgesetz Im Folgenden werden daher exemplarisch solche Auflagen aufgelistet. Entsprechend der Art der Veranstaltung können daraus passende Anordnungen ausgewählt werden, die einen geeigneten Rahmen schaffen, der sicherstellt, dass Kinder und Jugendliche solche Veranstaltungen ohne körperliche oder psychische Beeinträchtigungen besuchen können. Um mögliche Gefährdungspotentiale zu erkennen und bereits im Vorfeld durch entsprechende Auflagen ausschließen bzw. […]

